Sehr geehrte Frau Direktorin,
sehr geehrter Herr Direktor,
sehr geehrte Damen und Herren!
Die finanzielle Unterstützung im schulischen Bereich ist dem Land Oberösterreich ein wichtiges Anliegen. Dementsprechend werden ua. mehrtägige Schulveranstaltungen finanziell gefördert, im aktuellen Schuljahr sogar in doppelter Höhe. Die Kostenübernahme der Liftkarten im Rahmen eines Schulskikurses ist ebenso ein äußerst wichtiger Beitrag zur Abfederung der schulbezogenen Kosten. Darüber hinaus wurde im vergangenen Jahr ein Fördertopf für den außerschulischen Nachhilfeunterricht eingerichtet. Pro Schüler*in und Semester kann ein Gutschein in der Höhe von 150 Euro beim Land OÖ beantragt werden.
Mit diesem Informationsschreiben dürfen wir Sie über eine weitere finanzielle Unterstützung im schulischen Bereich informieren und ersuchen Sie nach Ihren Möglichkeiten, die Eltern dahingehend zu informieren:
Oö. Schulkostenbeihilfe
Familien können beim Land Oberösterreich eine „Schulkostenbeihilfe“ beantragen. Dafür hat die Oö. Landesregierung einmalig 5 Mio. Euro bereitgestellt. Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen.
Förderkriterien:
Weitere Informationen und das Online-Antragsformular sind unter www.familienkarte.at verfügbar.
Sollten Eltern keine Möglichkeit zu einer Online-Beantragung haben, unterstützen wir gerne bzw. senden wir gerne auf Anfrage ein Papierformular zu.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Katzmayr
Leiterin des OÖ Familienreferates
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Gesellschaft
4021 Linz • Bahnhofplatz 1
Büro: familienreferat@ooe.gv.at
Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at
DVR: 0069264 Informationen zum Datenschutz finden Sie
unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/datenschutz
Hinweis:
Der Austausch von Nachrichten mit dem oben angeführten Absender via E-Mail dient ausschließlich Informationszwecken. Rechtsgültige Erklärungen dürfen über dieses Medium nur im Wege von
offiziellen Postfächern (in unserem Fall über geft.post@ooe.gv.at) übermittelt werden.
Unsere Schule wird diese sinnvolle Aktion auch heuer wieder unterstützen und Packerl in der Schule sammeln. Die Packerl können bis 28. November in die Schule gebracht werden.
Gerne leiten wir auch die Information der Landlerhilfe an Sie weiter:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Heuer bereits zum 22. Mal organisieren wir als Verein „Eine Welt – OÖ. Landlerhilfe“ die Aktion „Christkindl aus der Schuhschachtel“ in der Vorweihnachtszeit, die in den letzten Jahren durch die großartige Beteiligung oberösterreichischer Kinder und Familien erfolgreich durchgeführt werden konnte.
Unsere humanitäre Arbeit in Rumänien und der Ukraine ist durch die jetzige Kriegssituation und die Corona Krise viel schwieriger geworden.
Wir vom Landlerhilfe-Team sind aber guter Dinge und voll motiviert, dass wir mit Unterstützung aller Beteiligten wieder viele Weihnachtspackerl bekommen werden.
Ganz besonders wollen wir heuer versuchen, einerseits den sehr armen Kindern in den von uns betreuten Gebieten und andererseits den vielen Flüchtlingskindern in der Ukraine, die mittlerweile dort leben, eine kleine Weihnachtsfreude zu bereiten!
Die Weihnachtspakete überbringen wir in der Zeit von 10. bis 14. Dezember 2022 ins ukrainische Theresiental, nach Siebenbürgen in den Kreis Hermannstadt (Sibiu), nach Reghin und Bistritz, sowie nach Oberwischau (Vișeu de Sus) in der Maramureș in Nordrumänien.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte aus folgenden Links, die sinngemäß für alle Gemeinden, Schulen, Kindergärten, Horte, Vereine, Familienzentren, Pfarren, interessierte Einzelpersonen und Familien in Oberösterreich gelten:
Besonders hinweisen möchten wir, dass wir grundsätzlich Weihnachtspackerl für Kinder ab 3 Jahre sammeln. Bitte die 1€ Münze für die Transportkosten nicht direkt auf das Weihnachtspackerl kleben, sondern am besten in einer Spendenbox (Schuhschachtel, Sparkasse, etc.) sammeln, welche Sie dann bitte an uns bei der Abholung der Packerl übergeben oder auf unser Spendenkonto bei der Raiffeisen Landesbank IBAN: AT41 3400 0000 0082 5000 überweisen.
Alle Informationen zur Aktion finden Sie auf unserer Homepage www.landlerhilfe.at und auf Facebook unter www.facebook.com/Landlerhilfe oder erhalten Sie direkt im Büro bei der
OÖ. Landlerhilfe
Im Hart 9
4642 Sattledt
Tel.: 0664 / 82 62 710
E-Mail: christkindl@landlerhilfe.at
Wir möchten uns jetzt schon im Namen aller beschenkten Kinder recht herzlich für Ihre Unterstützung bedanken und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Helmut Atzlinger, Obmann
Andrea Briendl, Projektbetreuung
und das Landlerhilfe Team
Sehr geehrte Elternvertreterinnen!
Sehr geehrte Elternvertreter!
Aufgrund der positiven Resonanzen hat der Landesverband der Elternvereine öffentlicher Pflichtschulen OÖ auch für das Schuljahr 2022/23 wieder Informationsabende in Form von virtuellen Elterntalks organisiert.
Wir freuen uns Sie wieder zu einem „Virtuellen Elterntalk“ zum Thema „Schule gemeinsam gestalten“ am Mittwoch, 5.10.2022 bzw. am Donnerstag, 17.11.2022 jeweils 19.30 Uhr einladen zu dürfen.
Genauere Details entnehmen Sie bitte beiliegender Einladung
Mit freundlichen Grüßen
Für den Landesverband der Elternvereine
öffentlicher Pflichtschulen OÖ
Daniela Schwabegger
Präsidentin
Landesverband der Elternvereine
öffentlicher Pflichtschulen OÖ
E-Mail: info@elternvereine.at
Tel.: 0732/785249
Homepage: www.elternvereine.at
ZVR-Nr: 629257913
Liebe Eltern!
Jedes Jahr kommt es in regelmäßigen Abständen zum Kopflausbefall bei Kindern. Wir ersuchen Sie, uns umgehend bei einem Befall Ihres Kindes in Kenntnis zu setzen, damit wir diskret alle Eltern der betroffenen Klasse informieren können.
Dazu hat uns das Land OÖ einige Informationsblätter übermittelt, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
Wie gehe ich bei einem Kopflausbefall vor:
1. Information an die Schule
2. Erste Behandlung
3. Schulbesuch nach erfolgter Behandlung und nach Vorlage der Bestätigung über den Behandlungserfolg wieder möglich
4. Nachkontrolle und gegebenfalls Wiederholung der Behandlung
5. Kommt es in der Klasse zu wiederholtem (mehr als zweimaligem) Kopflausbefall oder wird keine Lausfreiheit erzielt,
so ist ein Arzt beizuziehen.
6. Der Schulbesuch ist dann nur mit einer ärztlichen Bestätigung möglich.
Die Schulleitung